1. Gültigkeit

Diese Flugplatzordnung ist für alle Mitglieder bindend. Ihr Zweck ist die Flugplatz-Sicherheit und damit der Bestand des Vereines. Die FPO liegt mit Flugplatzplan in der Hütte auf und auch in der jeweils aktuellen Version auf der MFC-Concorde Webseite. Jedes Mitglied ist berechtigt und verpflichtet, Mitglieder, die sich nicht im Sinne der FPO verhalten, auf diese Tatsache hinzuweisen und nötigenfalls den Vereinsvorstand davon in Kenntnis zu setzen.
Im Falle von Differenzen mit Anrainern, Behörden etc. ist sofort der Obmann oder dessen Stellvertreter zu informieren.

2. Verhalten am Flugplatz
  • Das Betreten des Bereichs für die Startvorbereitung und des Pilotenstandortes ist nur Mitgliedern und deren Begleitung erlaubt. Eltern haften für ihre Kinder. Der Start- und Landebereich sowie der Hubschrauberbereich, darf nur von Piloten und Helfern betreten werden. Anwesende Mitglieder müssen dafür Sorge tragen, dass Besucher sich nur am Parkplatz und im Aufenthaltsbereich aufhalten.
  • Alle anwesenden Personen haben ihr Verhalten in jeder Hinsicht auf sicheren Flugbetrieb auszurichten.
  • Jedes Clubmitglied ist verpflichtet, auf sorgsame Behandlung von Clubeigentum zu achten. Der Platz und die Hütte sind von Abfällen freizuhalten. In der Hütte befindet sich ausschließlich Clubeigentum.
  • Das Zufahren und Abstellen von KFZ erfolgt ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen, auch Zuschauer sind dazu aufzufordern. Ein Befahren der Piste ist verboten.
  • Das jeweils letzte anwesende Mitglied ist zur Absperrung des Schrankens, der Hütte und aller Depots, sowie der Sicherstellung evtl. vorhandenen Clubeigentums verpflichtet. Die Fensterläden sind zu schließen.
  • Rasentraktor und Rasenmäher sind nur von eingeschulten Personen lt. Vorschrift in Betrieb zu nehmen.
3. Piloten
4. Flugbetrieb
  • Startvorbereitungen finden in den dafür vorgesehen Bereichen statt (siehe Skizze).
  • Wenn mehrere Piloten gleichzeitig ihr Modell betreiben, müssen sie sich so abstimmen, dass der Betrieb gefahrlos möglich ist. Die Start- und Landerichtung ist abzusprechen. Sollte ein Pilot einen Alleinflug wünschen (Erstflug, Training usw.) so ist dies untereinander abzustimmen.
  • Da der Flugbereich von Flächenmodellen und Hubschraubern gleich genutzt werden kann, ist die Nutzung abzustimmen. Es hat jeder das gleiche Recht den Platz zu benützen!
  • Hubschrauber starten, landen und schweben im dafür vorgesehenen Bereich (siehe Skizze), bevor Sie den Flugbereich über der Landebahn benutzen. Eine Inbetriebnahme auf der Start- und Landebahn ist nach Absprache jedoch möglich.
  • Landende Flächenpiloten haben Vorrang! Die Landung ist durch ein entsprechendes Signal (lautes Rufen von „Landung“) anzukündigen.
  • Überflüge in geringer Höhe (unter 10m) sind anzukündigen!
  • Flächenflugzeuge starten und landen auf der Piste. Start und Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen. Der Start muß mit den anderen Piloten abgestimmt werden (vor allem wenn Hubschrauber den Bereich der Landebahn nutzen)
  • Nach der Landung ist die Start- u. Landebahn sofort und ohne Aufforderung zu verlassen. Muss ein Modell geborgen werden, so muss dies den anderen Piloten unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden.
  • Jedes Überfliegen von Personen (auch anderen Piloten), sowie Flugmanöver, welche Personen gefährden könnten, sind verboten. Es ist genügend Abstand zur Clubhütte einzuhalten, um keine Personen zu gefährden.
  • Der Betrieb von Verbrennungsmotoren ist ausschließlich zwischen 8.00 Uhr und 19.00 Uhr zulässig (Lärmgrenze siehe Absatz Modelle).
5. Flugraum
  • Die max. Flughöhe beträgt 120m über Platzniveau.
  • Die horizontalen Begrenzungen sind beiliegender Flugplatzskizze zu entnehmen.
  • Das Überfliegen der Landesstraße ist verboten!
  • Der gesamte Hundeabrichteplatz inkl. Parkplatz darf bei Anwesenheit von Personen nicht überflogen werden. Im Zweifelsfall darf das Gelände nicht überfolgen werden.
6. Modelle
  • Erlaubt ist nur der Betrieb von genehmigungsfreien Flächenflugzeugen und Hubschraubern (unter 25 kg).
  • Jeder Verbrennungsmotor muss mit einem wirksamen Schalldämpfer ausgerüstet sein. Die Lärmbeschränkungen lt. behördlicher Zulassung sind einzuhalten. (Max. 82 dB/A in 7m Entfernung von Vorne und Seite gemessen)
  • Der Betrieb von Turbinen ist generell verboten.
7. Allgemeines
  • Das Betreten bebauter Felder hat unter äußerster Schonung der Feldfrucht durch nur eine Person zu erfolgen.
  • Anweisungen von Vorstandsmitgliedern ist am Platz unbedingt Folge zu leisten.
  • Außenstehenden Personen wird immer freundlich und höflich begegnet. Unter keinen Umständen wird am Flugplatz gestritten! Im Falle von Differenzen ist sofort der Obmann oder dessen Stellvertreter zu informieren.
  • Der Vereinsvorstand behält sich im Übertretungsfall Verwarnungen und Sanktionen bis zum Ausschluss vor.
  • Die Flugplatz - Sicherheit gefährdende Übertretungen der FPO sind Ausschlussgründe!
  • Jegliche bauliche Tätigkeit oder Investition erfordert die Zustimmung des gesamten Vorstandes.
8. Notfallkontakte

Feuerwehr    122      ACG-RRC Zentrale Meldestelle Tel: +43(0)51703 7777 oder 7778
Polizei           133      E-Mail: zms@austrocontrol.at
Rettung         144      Erste Hilfe Kasten – in der Hütte rechts neben dem Eingang
                                  Feuerlöscher – in der Hütte links neben dem Eingang

                    Robert Holzmann, Obmann: 0660 99 000 15

Der Vorstand des MFC CONCORDE N.Ö.                                              Trumau, September 2022

Hier könnt Ihr euch die FPO als PDF herunterladen KLICK MICH!
Flugplatzordnung (FPO) - MFC Concorde N.Ö.
 
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